Staatliche Zulagen für Ihre Altersvorsorge – besonders interessant für Selbstständige und Freiberufler. Rechnen Sie gleich unten Ihre Förderung aus.
Einfach unten antippen oder Regler schieben – das Ergebnis rechts ändert sich sofort.
Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (ohne Soli und Kirchensteuer) und der bekannten Regeln ab 1.1.2027: 50 % Zulage auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € (max. 540 €), Kinderzulage 100 % der Eigenbeiträge, max. 300 € je Kind. Für den Steuervorteil wird ein abziehbarer Höchstbetrag von 2.100 € pro Person angenommen; das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil die Zulagen übersteigt. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und sind keine persönliche Handlungsempfehlung.
Angestellte zahlen ihre Rentenbeiträge nicht allein – der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Als Selbstständiger tragen Sie alles selbst.
Bei 4.000 € Brutto zahlt ein Angestellter 372 € – der Arbeitgeber legt weitere 372 € dazu. Selbstständige finanzieren ihre Vorsorge vollständig aus eigenem Einkommen.
Mal ein starkes, mal ein schwächeres Jahr: Gut ist eine Lösung, die zu Ihrer Situation und Lebensplanung passt – und flexibel bleibt.
Nicht automatisch ausreichend abgesichert, nur weil keine Pflicht besteht. Früh prüfen heißt: mehr Zeit, mehr Möglichkeiten.
Nicht irgendein Produkt wählen – sondern die Schicht, die zu Ihrer beruflichen Situation passt.
Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Basisrente.
Betriebliche Altersversorgung und – neu ab 2027 – das Altersvorsorgedepot mit staatlichen Zulagen.
Private Rentenversicherungen und andere Formen des Vermögensaufbaus – frei, aber ohne staatliche Förderung.
Ein Teil des Kapitals kommt von Ihnen, ein Teil vom Staat – dazu mögliche Erträge aus der Geldanlage.
Ohne verpflichtende Kapitalgarantie – dadurch Chancen am Kapitalmarkt für den langfristigen Vermögensaufbau.
Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, dazu bis zu 300 € je Kind. Die Beiträge können zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden.
Unter Voraussetzungen auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Schon kleine Beiträge werden gefördert – bei Familien besonders stark.
| Eigenbeitrag/Jahr | pro Monat | Grundzulage |
|---|---|---|
| 360 € | 30 € | 180 € |
| 600 € | 50 € | 240 € |
| 1.000 € | 83,33 € | 340 € |
| 1.800 € | 150 € | 540 € |
300 € Eigenbeitrag (nur 25 € im Monat) + 150 € Grundzulage + bis zu 300 € Kinderzulage = bis zu 750 € pro Jahr im Vertrag.
Voraussetzung u. a.: Kindergeld wird für das Kind gegenüber der zulageberechtigten Person festgesetzt.
Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann freiwillig Beiträge zahlen.
2026 liegt der Mindestbeitrag bei 112,16 € pro Monat, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 €. Dazwischen legen Sie die Höhe selbst fest.
Dazu je nach Situation Leistungen bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene – unabhängig vom Kapitalmarkt.
Selbstständige tragen die Beiträge vollständig allein. Ob es die beste Lösung ist, hängt von Ihrer Situation ab.
Wir beginnen nicht mit einem Produkt, sondern mit drei Fragen.
Ansprüche aus früherer Angestelltentätigkeit, gesetzliche Rente, bestehende Verträge.
Gewünschter Lebensstandard, Absicherung bei Erwerbsminderung, Kapital oder lebenslange Rente.
Einkommen, steuerliche Situation und Ihr Sicherheitsbedürfnis entscheiden.
Ja, und möglichst früh. Eine einheitliche Regelung für alle Selbstständigen gibt es nicht; ausreichend abgesichert sind Sie nicht automatisch. Prüfen Sie früh, welche Absicherung besteht und welche Lücke entstehen könnte.
1.800 € im Jahr (durchschnittlich 150 € im Monat) ergeben die maximale Grundzulage von 540 €. Darüber hinausgehende Einzahlungen erhöhen die Grundzulage nicht weiter.
Ja. Die Kinderzulage beträgt 100 % der Eigenbeiträge, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Schon ein kleiner Eigenbeitrag kann so zu einer hohen Förderquote führen.
Eine für alle gleiche optimale Einzahlung gibt es nicht. Bei Familien reicht oft ein kleiner Eigenbeitrag; Alleinstehende schöpfen die Grundzulage eher mit höheren Beiträgen aus. Dazu kommt die steuerliche Situation – gute Beratung zeigt, was bei verschiedenen Beiträgen herauskommt.
Ja, die Förderung wird auf weitere Personengruppen ausgeweitet, unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Selbstständige mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften. Ob Sie förderberechtigt sind, prüfen wir gern mit Ihnen.
Wir melden uns bei Ihnen – unverbindlich und kostenlos.